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Fernmeldedienstanbieter sind gemäss BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Infrastruktur für verschiedene Überwachungsfälle bereitzustellen und die geforderten Informationen nach verordneten Prozessen an die berechtigte Stelle auszuliefern. Auch Hotels, Spitäler, Schulen, etc. fallen schnell unter diese Regelungen.
So gelten unter anderem grundsätzlich folgende Vorgaben für Fernmeldedienstanbieter:
- Betrieb von Schnittstellen und Datenlieferung bei Real Time Interception, Historische Daten, Teilnehmerauskünfte
- Feststellung und Zertifizierung der Überwachungsbereitschaft durch den Dienst ÜPF beim EJPD
- Antwortzeiten (Fristen)
- 24/7 Verfügbarkeit